Das Revier im Wandel der Jahreszeiten
Afrikanische Schweinepest
Wo viele Tiere auf engem Raum zusammen leben, ist die Gefahr, dass sich Krankheiten und Seuchen schnell im Tierbestand ausbreiten verhältnismäßig hoch. Aktuellstes Beispiel ist die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, die sich von Osteuropa über Tschechien immer weiter in unsere Richtung ausbreitet.
Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine Viruserkrankung, die Hausschweine wie Wildschweine gleichermaßen befällt und gegen die es zurzeit keinen Impfstoff gibt. Die Krankheit verläuft nahezu immer tödlich. Infizierte Tiere bekommen hohes Fieber, wirken abgeschlagen, scheiden im weiteren Verlauf Blut über die Exkremente, Nase und Maul aus, bis sie schließlich qualvoll verenden, sofern Sie nicht vorher von Ihrem Leid erlöst werden konnten.
Stellt der Jäger fest, dass Tiere seines Reviers von der ASP befallen sind, ist er gesetzlich verpflichtet, dieses anzuzeigen.
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Um die Verbreitung von Krankheiten einzudämmen und im besten Fall sogar zu verhindern, ist es wichtig dafür zu sorgen, dass der Wildbestand nicht zu dicht wird. Gesunde erlegte Tieren stellen ein hochwertiges Lebensmittel aus der Region dar, das sich von dem ernährt, was Feld und Wald zu bieten hat. Es darf zwar laut EU-Verordnung nicht so bezeichnet werden, ab ein „Mehr“ an Bio geht nicht!
Wildtiere kennen keine Massentierhaltung; sind nicht mit hunderten oder tausenden Artgenossen zusammengepfercht im Stall, wurden nicht mit Antibiotika behandelt und wurden nicht nach stressigem Transport im Viehtransporter mit Strom oder Bolzenschussgerät getötet.
Von Jägern erlegte Tiere leben in freier Natur und werden vom Schuss des Jägers überrascht; sie sterben ohne langes Leid und Stress und sind sofort tot. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist jeder Jäger gehalten, regelmäßig auf Schießständen zu üben.
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Was ist ein Abschussplan?
Viele Länder beneiden Deutschland um das hier geltende Reviersystem, denn es gewährleistet einen angepassten und ausgewogenen Bestand der Wildtiere. Denn anders als bei einem Lizenzsystem (bei dem jeder losgehen und das erlegen darf was gerade Jagdzeit hat), darf hierzulande der Revierinhaber nicht alles Wild nach freiem Ermessen erlegen.
Für alle Huftiere (in der Jägersprache werden Hufe als „Schalen“ bezeichnet: Schalenwild) muss der Revierinhaber gem. §21 BJagdG und weiteren Vorgaben des Landesjagdgesetzes, der zuständigen Behörde einen Abschussplan vorlegen. Dieser ist im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat von der Behörde zu bestätigen oder abweichend vom Antrag festzusetzen. Diese Regelung gilt für alles Schalenwild – mit Ausnahme von Schwarzwild. Wäre in Deutschland der Besatz von Auer-, Birk- und Rackelwild noch so hoch, dass er zum Schutz vor Seuchen reguliert werden müsste, wäre auch für diese Wildarten ein Abschussplan zu erstellen.
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Der Abschlussplan für Rehwild und Hochwild ist alle drei Jahre jeweils bis zum 15. Februar in doppelter, bei verpachteten Jagdbezirken in dreifacher Ausfertigung, der Jagdbehörde vorzulegen.
Bei verpachteten Jagdbezirken haben die Verpächterinnen und Verpächter das Einvernehmen zu dem aufgestellten Abschussplan vor der Vorlage bei der Jagdbehörde durch Unterschrift zu erklären.
Ein Exemplar des genehmigten Plans verbleibt bei der Jagdbehörde bzw. der Hegegemeinschaft.
Je ein Exemplar des genehmigten Plans erhält der Jagdausübungsberechtigten und der/ die Verpächter/innen.
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